Musikschul-FAQ
Antworten auf die Wichtigsten Fragen
Was Sie wissen sollten
Aus finanztechnischen Gründen werden die Gebühren ausschließlich per SEPA-Lastschriftmandat abgebucht.
Für die Teilnahme am Unterricht wird eine Jahresgebühr erhoben, die in 12 monatlichen Raten – auch in den Schulferien – jeweils zum 25. eines Monats zu entrichten ist. Der Kontoinhaber erhält vor Beginn des erstmaligen Einzugs eine schriftliche Mitteilung.
Die Unterrichtspreise sind der aktuell gültigen Preisliste unter „Downloads“ bzw. unter dem Reiter „Preise“ zu entnehmen.
Ermäßigungsberechtigt sind: Schüler/Studenten/Pensionäre sowie die Zweite angemeldete Person einer Familie (ein regulär Zahlender vorausgesetzt). Ermäßigungen sind nicht kombinierbar.
Für Seminare oder Workshops ist ein einmaliges SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
Ein Blockunterricht ist ein Einzelunterricht mit flexiblen – mit dem unterrichtenden Lehrer individuell abgestimmten – Unterrichtseinheiten.
Ein Unterricht ist ab drei Unterrichtseinheiten buchbar und empfiehlt sich, wenn ein regelmäßiger Unterricht nicht besucht werden kann.
Die Unterrichtspreise sind der aktuell gültigen Preisliste unter „Downloads“ bzw. unter dem Reiter „Preise“ zu entnehmen.
Die Abrechnung erfolgt per Rechnung und ist vor Unterrichtsbeginn komplett zu bezahlen. Ein vorheriger Unterrichtsbeginn ist nicht zulässig.
Es können mehrere Blöcke nacheinander gekauft werden. Gültigkeit pro gekauftem Block: 6 Monate ab Zahlungseingang. Nicht in Anspruch genommene Einheiten entfallen danach ersatzlos (Härtefälle nach Absprache ausgenommen).
Änderungen der Adresse und/oder Bankverbindung sind innerhalb von 14 Tagen schriftlich mitzuteilen.
Eine Änderungsmitteilung kann direkt online über das „Änderungsformular“ im Bereich „Anmeldung“ ausgefüllt und abgeschickt oder im Bereich „Downloads“ heruntergeladen werden.
In diesen Fällen erfolgt eine Rücklastschrift seitens der Bank. Sie löst eine Rücklastschrift- und Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 € pro Rücklastschrift aus und wird dem Schüler/Kontoinhaber über den Monatsbeitrag hinaus in Rechnung gestellt.
Der Musikschulunterricht orientiert sich an der Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen, allgemeinbildenden Schulen. Die Musikschule behält sich jedoch das Recht vor, bei außerplanmäßiger Änderung der öffentlichen Ferienordnung im Einzelfall anders zu entscheiden.
Der aktuell gültige Ferienkalender kann auf der Musikschulhomepage unter „Downloads“ heruntergeladen oder über das Musikschulbüro angefordert werden. Ausnahmenregelungen sind bei Absprache mit dem Lehrer sowie bei Workshops und Seminaren möglich.
Bei Instrumentalkursen muss jede/r Schüler/in über ein eigenes Übungsinstrument verfügen.
Unterrichtsinstrumente können nur teilweise (Piano- und Schlagzeugunterricht) von der Musikschule gestellt werden.
Um Fehlkäufe zu vermeiden, steht die Musikschule oder der Lehrer gerne zu Beratungsgesprächen zur Verfügung.
Die durch Krankheit von dem/der Schüler/in versäumten Unterrichtsstunden sind gebührenpflichtig und werden nicht erstattet. Eine frühestmögliche Mitteilung an Lehrer und/oder Musikschulbüro ist erforderlich.
In Absprache mit dem Lehrer und dessen Zustimmung vorausgesetzt, können versäumte, krankheitsbedingte Unterrichtsausfälle auf Kulanz außerhalb des regelmäßigen Unterrichtsplanes nachgeholt werden.
Bei voraussichtlich längerer nachweisbarer Erkrankung des Schülers (ein Attest muss der Musikschule schriftlich eingereicht werden), kann die Unterrichtsgebühr auf Antrag für die Dauer der Erkrankungszeit vertraglich ausgesetzt werden.
Fallen auf Veranlassung des Lehrers krankheitsbedingt mehr als zwei Unterrichtstunden innerhalb eines Schuljahres aus, so werden diese außerhalb des regelmäßigen Unterrichtsplanes nachgeholt oder erstattet, sofern eine Nachholung nicht möglich ist.
Der Unterrichtsvertrag kann von beiden Beteiligten mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Quartals (31.03. / 30.06. / 30.09. / 31.12.) gekündigt werden.
In den ersten zwei Monaten ist jederzeit eine Kündigung zum Monatsende möglich.
Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen und ist erst mit Eingang im Musikschulbüro wirksam.
Die Kündigung kann direkt online über das „Kündigungsformular“ im Bereich „Anmeldung“ ausgefüllt und abgeschickt oder im Bereich „Downloads“ heruntergeladen werden.
Ausgenommen davon sind Teilnehmer der Workshops und Seminare, da diese den Kurs für die gesamte Zeit belegen.